Gesetz Nr. 21 von 2022 April 11, 2022

Gesetz Nr. 21 von 2022

Gesetz Nr. 21 von 2022

Änderung einiger Bestimmungen des Gesetzes Nr. 120 von 1982Erlass eines Gesetzes zur Regelung des Handelsvertretungsgewerbes und einiger Handelsvermittlungstätigkeiten sowie des BegleitgesetzesArtikel 2):Unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 34 von 1976 über das Handelsregister ist es verboten, sich an Handelsvertretungen, Handelsmaklern oder Immobilienmaklern zu beteiligen, gemäß den für diesen Zweck beim zuständigen Ministerium vorbereiteten Fällen.Artikel (16):Unbeschadet etwaiger strengerer Strafen nach einem anderen Gesetz, wer den Beruf des Handelsvertreters oder ein Gewerbe der Handelsvermittlung oder der Immobilienvermittlung ausübt oder zur Ausübung eines der vorgenannten Zwecke eine Niederlassung errichtet oder leitet, ohne in einem der beiden eingetragen zu sein der beiden gemäß Artikel (2) dieses Gesetzes gekauften Aufzeichnungen, zusätzlich zu der Entscheidung, dem Täter die Ausübung der Tätigkeit für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren zu entziehen und die Einrichtung für einen Zeitraum zu schließen, der der Dauer des Entzugs der Ausübung der Tätigkeit entspricht .

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